Segelanweisungen Regattagemeinschaft Rursee 2023
1 Regeln
- Die Wettfahrten werden nach den Regeln, wie sie in der Definition Regeln der „Wettfahrtregeln Segeln(WR) 2021 – 2024 World Sailing“ definiert sind, durchgeführt.
1.2 Revierspezifische Regelungen
- Die Warntonne am Kermeter – Ufer gilt als Hindernis und ist seewärts zu passieren.
- Die Durchfahrt zwischen der sog. Liebesinsel zwischen den Tonnen 6 und 8 beim SCP und die Durchfahrt beim Eichert zwischen den Tonnen 7 und 9 ist nicht gestattet.
- Die Fahrzeuge der „Rurseee-Schifffahrt“, der DLRG und des WVER haben stets Vorfahrt.
2 Änderung der Segelanweisungen und des Zeitplanes
- Jede Änderung der Segelanweisungen wird vor 09.00 Uhr an dem Tag veröffentlicht, an dem sie gilt.
- Jede Änderungen des Zeitplans wird vor 20.00 Uhr des Vortages veröffentlicht.
3 Mitteilungen für Teilnehmer
- Mitteilungen und Bekanntmachungen werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Diese befindet sich am Regattabüro des veranstaltenden Vereins oder auf der Veranstaltungswebseite.
4 Signale an Land
- Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt. Er befindet sich auf dem Gelände des veranstaltenden Vereins. Wird Flagge Y an Land gesetzt, so gilt auf dem Wasser WR 40 jederzeit. Dies ändert das Vorwort zum Teil 4 der WR.
5 Klassenflaggen
- Es werden Klassenflaggen der Klassenvereinigungen bzw. entsprechende Klassenzeichen gezeigt.
6 Bahnen
- Das Wettfahrtkomitee zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal den zu segelnden Kurs:
- Die zu rundenden Tonnen werden durch Ziffern – oder Buchstabentafeln angezeigt,
- die Rundungsrichtung Backbord durch rote, Steuerbord durch grüne Tafel,
- die Anzahl der Runden werden durch entsprechende Anzahl von Bällen oder Kegeln angezeigt.
7 Bahnmarken
- Die Bahnmarken sind gelbe Tonnen mit Ziffern 1 – 9 und gelber Flagge.
- Es können Reserve – bzw. Zusatztonnen mit Großbuchstaben und gelber Flagge oder aufblasbare Tonnen ohne Flaggen verwendet werden.
8 Start
- Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast am Startschiff mit oranger Flagge und einer Boje mit oranger Flagge.
- Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten.
- Boote, die später als 4 Minuten nach ihrem Startsignal starten, werden als DNC oder DNS gewertet (dies ändert WR A5.1 und WR A5.2).
9 Bahnabkürzung
- Wird durch Setzen der Flagge S und Flagge Blau und 2 Schallsignalen eine Bahnabkürzung angezeigt, befindet sich die Ziellinie:
- zwischen einer zu rundenden Bahnmarke und dem Zielschiff oder einem Boot des Wettfahrtkomitees mit Flagge S,
- oder in Ergänzung von WR 32.2 an anderer Stelle der Regattabahn. Dabei wird auf der letzten richtig zu rundenden Tonne oder einem Boot des Wettfahrtkomitees in der Nähe Flagge K gezeigt und wiederholt Schallsignale gegeben. Von hier aus ist nach richtiger Rundung der Tonne direkt in das Ziel zu segeln.
10 Ziel
- Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast am Zielschiff mit blauer Flagge und einer Boje mit blauer Flagge.
11 Strafsystem
- Es gilt WR Anhang P.
12 Zeitlimits
- Hat kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen
- Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes der gleichen Klasse oder Startgruppe die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet (Änderung WR 35 und A4).
13 Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung
- Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielschiff dem Wettfahrtkomitee mitteilen. Dies ändert WR 61.
- Protestformulare sind im Wettfahrtbüro erhältlich. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung oder Wiederaufnahme müssen dort innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden.
- Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch.
- Bekanntmachungen von Protesten durch das Wettfahrtkomitee oder das Protestkomitee werden zur Information nach WR 61.1(b) veröffentlicht.
- Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht.
- Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten
- Eine Liste der Boote, die nach Anhang P (WR 67) wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurden, wird vor Ende der Protestfrist veröffentlicht.
- Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen.
- In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkündigung der Entscheidung eingereicht werden.
14 Sicherheitsbestimmungen
- Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
- Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich das Wettfahrtkomitee bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren.
15 Ersatz von Besatzung oder Ausrüstung
- Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Wettfahrtkomitee gestattet. Das Ersetzen von Steuerleuten ist ausgeschlossen.
16 Funkverkehr und Telefon
- • Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk erhalten, die nicht allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Mobiltelefone.
17 Parkordnung und Abfall
- Boote, Trailer und Autos müssen an Land in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sein.
- Abfall muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.