Regelung für die Slipanlage wurde verschärft
erstellt am: 06.05.2010 von: SCJ Vorstand
Die bis 2009 geltende Regelung zur Bedienung der Slipanlage musste aufgrund der gemachten Erfahrungen stark überarbeitet werden. Seit dem 1. Mai 2010 ist die neue sicherheitsbewusste, verschärfte Benutzerreglung in Kraft. Ein Betrieb nach alter Regelung ist ab sofort strikt verboten.
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass nun noch mehr Wert auf die Sicherheit gelegt wird. Ein so genannter „EINMANNBETRIEB“ ist nicht mehr erlaubt.
Jedem Mitglied wird vor Ort eine umfangreiche Einweisung zur Bedienung der Anlage angeboten. Eine Teilnahme an der Einweisung ist unerlässlich und wird dokumentiert. Weitere Informationen sind beim Vorstand erhältlich. Persönliche Einweisungstermine sind nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Diese werden jeweils zeitnah mit dem Mitglied durchgeführt.